Hintergrund
Ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter birgt große Potenziale, Kinder frühzeitig zu fördern und auf mehr Chancengerechtigkeit sowie verbesserte gesellschaftliche Teilhabe hinzuwirken. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem 1. August 2026 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt – der ab August 2029 für alle Kinder im Grundschulalter gilt. Dabei ist wichtig: Je höher die Qualität der Ganztagsangebote, desto stärker können die positiven Effekte für Kinder sein. Ebenso wichtig wie der quantitative Ausbau ist daher die gezielte Qualitätsentwicklung im Ganztag.
Eine wichtige Rolle bei dieser Qualitätsentwicklung spielen sogenannte Unterstützungssysteme ganztägiger Bildung und Betreuung – Institutionen, die Schulen, Horten und andere Einrichtungen vor Ort mit Beratung, Weiterbildung, Begleitung und weiteren Angebotsformaten zur Seite stehen. Sie sind zwischen der Ebene bildungspolitischer Steuerung einerseits und der Ebene der Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen vor Ort andererseits angesiedelt. Trotz ihrer Bedeutung bestehen bislang zentrale Wissenslücken: Bisher ist weitgehend ungeklärt, welche Akteur:innen und Angebote existieren, wie sich die Systeme in den einzelnen Bundesländern unterscheiden und wie eine gesamtsystemische Steuerungslogik aussehen könnte.
Das Projekt „Unterstützungssysteme ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter" ist ein Forschungsvorhaben des Instituts Welt:Stadt:Quartier im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) (Projektzeitraum Januar 2025 bis Dezember 2026). Ziel ist es, durch eine systematische Bestandsaufnahme Transparenz über die vorhandenen Akteur:innen, Angebote und Strukturen in den Unterstützungssystemen aller 16 Bundesländer zu schaffen, Beispiele guter Praxis zu identifizieren und Perspektiven für die Weiterentwicklung aufzuzeigen.
